Festbestimmungen
  1. Das Fest findet bei jeder Witterung statt
  2. Bei Ankunft bitten wir um Anmeldung und Abholung der Festunterlagen im Festbüro
  3. Bei Abnahme von mind. 10 Festzeichen erhält der Verein ein Erinnerungsgeschenk
  4. Es wird ein Meist- und Weitpreis vergeben
  5. Jeder Verein ist für sein Vereinseigentum selbst verantwortlich
  6. Jeder Verein bringt seinen “Taferlbua” selber mit
  7. Das "Taferlstehlen" wird bei uns nicht als Brauchtum angesehen
  8. Den Anweisungen der Festleitung, Ordner, Zugführer, Polizei und Feuerwehr ist in jedem Fall Folge zu leisten
  9. Das Mitführen von alkoholischen Getränken während des Kirchen- und Festzuges ist nicht erwünscht
  10. Während des Gottesdienstes und des Festzuges wird um diszipliniertes Verhalten gebeten
  11. Sollte der Gottesdienst wegen allzu schlechter Witterung nicht im Freien gefeiert werden können, wird er ins Festzelt verlegt. Während des Gottesdienstes sind Essen, Trinken und Lärmen im Festzelt zu unterlassen
  12. Für Unfälle jeglicher Art wird vom Veranstalter – auch Privatpersonen gegenüber – keine Haftung übernommen
  13. Jeder Verein ist für seine Mitglieder selbst verantwortlich
  14. Bei Sachbeschädigung jeglicher Art behält sich der Veranstalter weitere Schritte vor
  15. Bei mutwilliger Beschädigung von Bierbänken und -tischen wird der entstehende Schaden den Verursachern in Rechnung gestellt
  16. Für Schäden, Einbruch oder Diebstahl bei parkenden Fahrzeugen und für die Benutzung der Parkplätze wird nicht gehaftet
  17. Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und die Richtlinien des Veranstalters. Die Festleitung und der Ordnungsdienst sind berechtigt im Rahmen des Jugendschutzes Ausweiskontrollen durchzuführen
  18. Die Aufstellung der Vereine für den Festumzug erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen
  19. Änderungen im Festprogramm bleiben dem Veranstalter vorbehalten
  20. Mit der Anmeldung erkennen die Vereine die Festbestimmungen an

Der Festausschuss