- Das Fest findet bei jeder Witterung statt
- Bei Ankunft bitten wir um Anmeldung und Abholung der Festunterlagen im Festbüro
- Bei Abnahme von mind. 10 Festzeichen erhält der Verein ein Erinnerungsgeschenk
- Es wird ein Meist- und Weitpreis vergeben
- Jeder Verein ist für sein Vereinseigentum selbst verantwortlich
- Jeder Verein bringt seinen “Taferlbua” selber mit
- Das "Taferlstehlen" wird bei uns nicht als Brauchtum angesehen
- Den Anweisungen der Festleitung, Ordner, Zugführer, Polizei und Feuerwehr ist in jedem Fall Folge zu leisten
- Das Mitführen von alkoholischen Getränken während des Kirchen- und Festzuges ist nicht erwünscht
- Während des Gottesdienstes und des Festzuges wird um diszipliniertes Verhalten gebeten
- Sollte der Gottesdienst wegen allzu schlechter Witterung nicht im Freien gefeiert werden können, wird er ins Festzelt verlegt. Während des Gottesdienstes sind Essen, Trinken und Lärmen im Festzelt zu unterlassen
- Für Unfälle jeglicher Art wird vom Veranstalter – auch Privatpersonen gegenüber – keine Haftung übernommen
- Jeder Verein ist für seine Mitglieder selbst verantwortlich
- Bei Sachbeschädigung jeglicher Art behält sich der Veranstalter weitere Schritte vor
- Bei mutwilliger Beschädigung von Bierbänken und -tischen wird der entstehende Schaden den Verursachern in Rechnung gestellt
- Für Schäden, Einbruch oder Diebstahl bei parkenden Fahrzeugen und für die Benutzung der Parkplätze wird nicht gehaftet
- Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und die Richtlinien des Veranstalters. Die Festleitung und der Ordnungsdienst sind berechtigt im Rahmen des Jugendschutzes Ausweiskontrollen durchzuführen
- Die Aufstellung der Vereine für den Festumzug erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen
- Änderungen im Festprogramm bleiben dem Veranstalter vorbehalten
- Mit der Anmeldung erkennen die Vereine die Festbestimmungen an
Der Festausschuss